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Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten freiwillig abschließbaren Versicherungen. Die Privathaftpflicht deckt nicht nur Schadenersatzansprüche (Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden) ab, sondern beinhaltet auch eine passive Rechtsschutzfunktion. Das bedeutet, dass unberechtigte Ansprüche notfalls auch vor Gericht abgewehrt werden – dies gilt jedoch nicht bei den ausgeschlossenen Schadensarten.

Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, zum Ersatz des Schadens verpflichtet (§ 823 Abs. 1 BGB). Daher ist eine Absicherung dieser Risiken über eine Privathaftpflichtversicherung empfehlenswert.

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