LEBENSVERSICHERUNG
Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist neben der allgemeinen Unfallversicherung eine der wichtigsten Möglichkeiten zur Invaliditätsabsicherung. Diese kann als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder als Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Die Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital des Menschen: Sie sichert das Einkommen und den Lebensunterhalt. Jeder vierte Berufstätige scheidet heute vorzeitig aus dem Berufsleben aus, jedes Jahr stellen rund 400.000 Versicherte in Deutschland einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Für alle nach dem 01. Januar 1961 Geborenen ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente bereits 2001 komplett entfallen. Eine Absicherung erfolgt über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese Grundsicherung greift, wenn die versicherte Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr als sechs Stunden täglich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Erwerbsminderungsrente bedeutet
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dass die berufliche Qualifikation keine Rolle spielt
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dass das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in irgendeiner Tätigkeit ausschlaggebend ist
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dass die betroffene Person auf eine einfache, deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit verwiesen werden kann
Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente beläuft sich auf rund 34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, die halbe Erwerbsminderungsrente auf ungefähr 17 Prozent.
Erwerbsfähigkeit
Rentenanspruch
unter 3 Stunden täglich
volle Rente
3 bis 6 Stunden täglich
halbe Rente
6 Stunden oder mehr täglich
keine Rente
Ausnahme: Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, mit Berufsschutz, die in ihrem erlernten und einem gleichwertigen Beruf nur noch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können
halbe Rente
Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kaum zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft dient, ist die private Arbeitskraftabsicherung besonders wichtig. Den „Königsweg“ mit einem umfänglichen Versicherungsschutz stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Versichert ist immer die zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübte Tätigkeit. Sie nimmt somit nicht nur direkten Bezug zum Arbeitsmarkt, sondern auch auf die tatsächliche Tätigkeit.
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung im Todesfall. Entscheidend für die Höhe des Beitrags ist neben dem Eintrittsalter und der Laufzeit auch die Absicherungshöhe beziehungsweise die Versicherungssumme. Darüber hinaus spielt der Raucherstatus eine entscheidende Rolle für die Beitragshöhe. Eine Risikolebensversicherung wird entweder von Banken zur Kreditsicherung gefordert oder klassisch zur Absicherung der Hinterbliebenen abgeschlossen.
Der Abschluss einer Risikolebensversicherung zieht in der Regel immer eine Gesundheitsprüfung nach sich, wobei der Umfang der Risikoprüfung von der gewünschten Absicherungshöhe abhängig ist. Alternativen zur Todesfallabsicherung ohne Gesundheitsprüfung – aber mit Wartezeiten – stellen Sterbegeldtarife oder einige Spartarife mit Todesfallbaustein dar.
Sterbegeld
Seit dem Wegfall der Sterbegeldversicherung als Leistungsbestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung hat die private Absicherung stark an Bedeutung gewonnen. Denn eine Sterbegeldversicherung deckt nicht nur die oftmals hohen Kosten einer Beerdigung, sondern entlastet auch die Hinterbliebenen.
Als Risikoträger stehen Lebensversicherer und Sterbekassen zur Verfügung. Der wichtigste Unterschied liegt in der rechtlichen Beurteilung. Die Lebensversicherer zählen zu den deregulierten Versicherungen und unterliegen somit der Deckungsrückstellungsverordnung. Die Sterbekassen zählen hingegen zu den regulierten Versicherungen und sind genehmigungspflichtig. Die Folge: Gute Sterbekassen können einen erhöhten Garantiezins von teilweise über 3 Prozent und sehr kurze Wartezeiten anbieten.